Unsere AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Germania Gerüstbau GmbH

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen der Germania Gerüstbau GmbH, Köln, Deutschland (nachfolgend „Auftragnehmer“), gegenüber privaten, gewerblichen und öffentlichen Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber“).

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Vertragsabschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

Der Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung des Angebots oder durch Ausführung der Leistung zustande.

3. Leistungsumfang

Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweils geschlossenen Vertrag oder Angebot.

Der Auftragnehmer führt Gerüstauf- und -abbau sowie Gerüsttransporte aus. Eine Vermietung ohne Montage erfolgt nicht.

Änderungen oder Ergänzungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat die Baustelle so vorzubereiten, dass die Montage und Demontage ohne Behinderung erfolgen kann (freier Zugang, tragfähiger Untergrund, Sicherheitsabstände etc.).

Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Gerüst nur bestimmungsgemäß zu nutzen und vor unbefugtem Zugriff zu schützen.

Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung, Veränderungen oder Überlastung des Gerüsts entstehen, trägt der Auftraggeber.

5. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Die Zahlung ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig.

Bei größeren Projekten ist der Auftragnehmer berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen entsprechend dem Leistungsfortschritt zu verlangen.

Gerät der Auftraggeber mit Zahlungen in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) sowie eine Mahnpauschale von 5,00 € je Mahnung zu berechnen.

6. Ausführung und Fristen

Ausführungsfristen gelten nur als verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart sind.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen.

Witterungsbedingte Unterbrechungen (z. B. Sturm, Frost, Regen) führen nicht automatisch zu einer Fristverlängerung, sofern die Arbeiten objektiv möglich und zumutbar fortgesetzt werden können.

7. Abnahme

Nach Fertigstellung hat der Auftraggeber die Leistung unverzüglich abzunehmen.

Erfolgt keine Abnahme innerhalb von fünf Werktagen nach Mitteilung der Fertigstellung, gilt die Leistung als abgenommen.

8. Mängelhaftung

Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Tagen nach Abnahme, schriftlich anzuzeigen.

Bei berechtigten Mängelrügen hat der Auftragnehmer das Recht zur Nacherfüllung.

Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatz, sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Auftragnehmers beruht.

9. Haftung

Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur, wenn diese auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

Eine Haftung für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung des Gerüsts durch den Auftraggeber oder Dritte entstehen, ist ausgeschlossen.

Für Folge- oder Vermögensschäden wird nicht gehaftet, soweit gesetzlich zulässig.

10. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen bleibt das aufgestellte oder gelieferte Gerüst Eigentum des Auftragnehmers.

Der Auftraggeber darf das Gerüst weder verpfänden noch sicherungsübereignen.

11. Kündigung

Eine Kündigung des Vertrages durch den Auftraggeber ist nur aus wichtigem Grund zulässig.

Im Falle einer unberechtigten Kündigung ist der Auftragnehmer berechtigt, die bis dahin erbrachten Leistungen abzurechnen und Schadensersatz zu verlangen.

12. Datenschutz

Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, BDSG). Details hierzu ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung.

13. Schlussbestimmungen

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Köln, soweit der Auftraggeber Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.

Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

📄 Stand: Oktober 2025
© Germania Gerüstbau GmbH – Köln

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